Es könne ihnen nicht sammlung zu verwerten, soweit ihm dies als im Interesse zugemutet werden, ihre Interessen an der Gant zu w~hren, der Masse gelegen erscheine. Ob die Einräumung einer also unter Umständen ihre Forderung herauszubIeten, so weitgehenden Kompetenz zulässig gewesen sei, habe bevor sie wüssten, ob überhaupt ihr Pfandrecht im ~on­ die Aufsichtsbehörde nicht zu untersuchen. Hätte die kurse zugelassen werde.