rung gebracht würden, und dass die Gesamtschätzungs- Durch Entscheid vom 6. Januar 1914 hiess die kantosumme 68,000 Fr. betrage. Mit Schreiben vom 10. De- nale Aufsichtsbehörde die Beschwerde insoweit gut, als zember 1913 an das Konkursamt Münchwilen als Kon- sie das Konkursamt unter Androhung von Disziplinarkursverwaltung im Konkurse der Leih- und Sp~rkasse massnahmen anwies, den Kollokationsplan bis spätetens Eschlikon erhob die Schweizerische Volksbank hlegegen 20. Januar 1914 aufzulegen