NO 3. 18 gen) im Gemeindebann Turbenthal (Zürich) als Pfand schwerde als gegenstandslos geworden zu erklären, da der hinterlegt. Forderung und Pfandrecht an. den Titeln Nominalbetrag der der Beschwerdeführerin versetzten Titel wurden von der Schweizerischen Volksbank 1m Konkurse hei der thurgauischen Kantonalbank zu Gunsten wessen angemeldet. Der Kollokationsplan ist bis heute nicht Rechtens hinterlegt worden, die Titel also durch Zahlung aufgelegt worden. abgelöst seien und die Beschwerdeführerin infolgedessen