ein Drittanspruch geltend gemacht worden oder hat ein der Ehefrau zu verteilen, soweit er für deren Befriedigung allfälliges Widerspruchsverfahren in jeder Betreibung zur erforderlich ist. Anerkennung des Eigentums des betriebenen Schuldners Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer und des Pfändungspfandrechtes der betreibenden Gläubiger geführt, so geht einfach die frühere Pfändung der erkannt: spätern vor. Die zweite Pfändung hat also in einem solchen Der Rekurs wird abgewiesen.