Ihr EIgentum einen anderen Schuldner der Pfändung unterworfen sind. anerkannt worden sei. Es ist kein Grund vorhanden, der einer solchen doppelten Das Betreibungsamt Arbonbestritt im Bericht an d~e Pfändung entgegenstünde. Ist dabei in keiner Betreibung obere Allfsichtsbchörde des Kantons Thurgau, dass dIe 120 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 20. 121