den sei. die Mitteilung des Verwertungs~egehrens und die Steigerungsanzeige erhalten hatte. erhob sie ~ 29. Ok~ober Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht 1913 Beschwerde mit dem Begehren, es seI zu entscheIden, in Erwägung: die Verwertung sei unzulässig, solange als nicht im Wider-