zwischen den in den beiden Betreibungen gepfändeten in Arbon pfändete das Betreibungsamt Arbon am 29. Ja- Gegenständen nicht bestehe. nuar 1913 eine Reihe von Gegenständen, die von der Rekurrentin, der Ehefrau des Schuldners, zu Eigentum C. - Diesen Entscheid hat die Rekurrentin an das beansprucht wurden. In Beziehung auf diesen Drittan- .. Bundesgericht weitergezogen mit dem Antrag, die Pfänspruch wurde das Widerspruchsverfahren eingeleitet.