Zulässigkeit einer Pfändung derselben Gegenstände in Betreibungen gegen verschiedene Schuldner. Jede schwerde durch Entscheid vom 16. März 1914mitfolgender Pfändung geht dabei den folgenden Pfändungen derselben Begründung ab : Die Pfändung sei rechtskräftig geworden, Gegenstände vor, wenn sie nicht etwa infolge eines Wider- da sie innert der Beschwerdefrist nicht angefochten spruchsverfahrens oder aus einem andern Grunde dahinfällt. worden sei.