132bis N. 2 und 3). scheiden, ob und inwiefern die Pfändung einer Verfügung der Gemeinder über die einzelnen Gegenstände ent- Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer gegenstehe. erkannt: Der Rekurs wird abgewiesen. 2. - ..... * Ges.-Ausg. 39 I N° 75 und 88. * Ges.-Ausg. 32 I N° 82.