Da diese Obschaftsgut gehörenden Gegenständen, ist unrichtig. Die jekte nicht gepfändet worden sind, können sie nicht Bemerkung in der Pfändungsurkunde, der Liquidations- Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens bilden (vgl. anteil des Gemeinderschafters werde gepfändet, ist selbst- AS Sep.-Ausg. 16 N° 38 und 51 *). Es ist denn auch verständlich keine «bedeutungslose Formel », sondern bil- klar, dass der Ausgang des vom Betreibungsamt eingedet den wichtigsten Inhalt der Urkunde.