Sinn, solange nicht auch sämtliche Schulden der Gemeinderschaft aufgezeichnet sind und somit deren Rein- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht vermögen berechnet werden kann; denn ohne eine solche in E rw ä-g u n g : Berechnung des Reinvermögens ist eine zuverlässige Schätzung des Wertes eines Gemeinderschaftsanteils 1. - Die Behauptung der Rekurrenten, die Pfän- nicht möglich.