lichen Bewirtschaftung eines Bauerngutes notwendig sei. Vollzug der Pfändungen nicht richtig verurkundet wor- Das Verzeichnis der Fahrhabe erlaube zudem die Fest- den ist. Die Aufzählung der einzelnen Vermögensgegenstellung des Liquidationsanteils nicht. sondern erst die stände, die zum Gemeinderschaftsgut gehören, hat keinen Bilanz der Aktiven und Passiven der Gemeinderschaft. Sinn, solange nicht auch sämtliche Schulden der Gemeinderschaft aufgezeichnet sind und somit deren Rein- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht vermögen berechnet werden kann;