Aus der Begründung ist folgendes hervorzuheben: den; es bestehe nur der Unterschied, dass die bedeu- 116 Entscheidungen der Schuldhetrelliungsund Konkurskammer • N° 18. 117 tungslose Formel, es werde der Liquidationsanteil gepfändet, in die Pfändungsurkunde aufgenommenwQrden 3. - Kann somit auch von einer Aufhebung der Pfänsei.