B. - Gegen die genannten Pfändungen erhoben die Rekurrenten Beschwerde, indem sie deren Aufhebung C. - Diesen Entscheid, soweit er ihre Beschwerde abbeantragten. Sie führten aus, dass unrichtigerweise alles, weist, haben die Rekurrenten unter Erneuerung des Anwas zum Gemeinderschaftsgute gehöre, gepfändet wor- trages auf Aufhebung der vom Betreibungsamt Büren den sei. vollzogenen Pfändungen an das Bundesgericht weiterge- Die kantonale Aufsichtsbehördehiess durch Entscheid zogen.