104, N. 4 zu Art. 132, N. 3 zu Art. 132bis) gen schloss sich auf Grund von Eigentumsansprnchen, die dafür auszusprechen, dass die einzelnen Vennögensgegeneinzelne Personen an gewissen Gegenständen geltend stände aufzuzeichnen seien und das Widerspruchsvermachten, ein Widerspruchsverfahren an. fahren im vorliegenden Abschnitt der Betreibung stattfinden müsse. B. - Gegen die genannten Pfändungen erhoben die Rekurrenten Beschwerde, indem sie deren Aufhebung C. - Diesen Entscheid, soweit er ihre Beschwerde abbeantragten.