109 SchKG erlassen. Eine Verschiebung des auf Grund eines Auftrages desjenigen von Büren in den Widerspruchsverfahrens auf den Zeitpunkt nach der genannten Betreibungen jeweilen den ({ ideellen sechsten Stellung des Verwertungsbegehrens sei ausgeschlossen. Teil)) an den in Schwadernau befindlichen, zum Gemein- Auch JAEGER scheine sich in seinem Kommentar (N. 4 derschaftsgut gehörenden Liegenschaften. An ilie Pfändun- bis 6 zu Art. 104, N. 4 zu Art.