ZGB, deren Ver- Die Pfändung in Diessbach sei richtig ausgeführt worden, mögen in einem Bauernheimwesen, einer Reihe von Lie- insofern als dabei nur der Liquidationsanteil der Schuldgenschaften mit darauf befindlicher Fahrhabe besteht. ner gepfändet worden sei. Dagegen sei es nicht zulässig In einer Betreibung gegen Fritz Häni pfändete das Be- gewesen, den ideellen Anteil der Schuldner an den Lietreibungsamt Büren am 5. Dezember 1913 ({ den ideellen genschaften in Schwadernau zu pfänden. Die vom Besechsten Teil» verschiedener zum Gemeinderschaftsgut treibungsamt Nidau vorgenommene Pfändung sei deshalb gehörender Gegenstände.