Der Beschwerdeführer hält mit Replik vom 16. November 2018 an seiner Beschwerde fest. d) Mit Eingabe vom 21. Dezember 2018 lässt der Beschwerdeführer dem Gericht weitere Unterlagen zukommen (vgl. die Verfügung der Instruktionsrichterin vom 23. November 2018). e) Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Duplik vom 29. Januar 2019 weiterhin die Abweisung der Beschwerde.