4.1.4. Kurze Zeit später, nämlich am 23. September 2015, wurde die Beschwerdeführerin schriftlich verwarnt. Es wurde geltend gemacht, man erwarte, dass sie – ohne lange zu diskutieren – die erteilten Aufgaben erfülle und Anweisungen befolge und nicht einfach nach eigenem Gutdünken handle. Im Falle von Überarbeitung sei unverzüglich die Vorgesetzte zu informieren und es sei Unterstützung anzufordern. Der Tonfall und das Betragen seien unverzüglich zu ändern. Man erwarte ein freundliches und respektvolles Zusammenarbeiten mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Sie müsse mit ihrer Vorgesetzten proaktiv kommunizieren und Feedback akzeptieren können (AB 20).