Im Übrigen erwarte man, dass übertragene Aufgaben mit einer positiven Einstellung übernommen würden. Auch unbeliebte Aufgaben seien zu erfüllen. Aufgaben und Anweisungen des Teamleaders hätten respektiert und wie gewünscht ausgeführt zu werden (vgl. AB 20). 4.1.3. Die Beschwerdeführerin äusserte sich zu diesen Beanstandungen ausführlich mit Schreiben vom 18. September 2015. Einleitend räumte sie ein, sie habe sicherlich auch Kommunikationsfehler begangen und dazu beigetragen, Missverständnisse entstehen zu lassen und auf diese Weise Konflikte mit ihrer Vorgesetzten ausgelöst. Dies sei jedoch nie ihre Absicht gewesen. Ihre Arbeit bei der D____ AG sei für sie ein absoluter Traumjob.