BB] 15) – per 28. Februar 2018 gekündigt (vgl. AB 15). b) In der Folge stellte die Beschwerdeführerin am 13. März 2018 einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab 1. März 2018 (AB 17). Die Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt (ÖAK) traf in der Folge entsprechende Abklärungen. Insbesondere holte sie von der Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zum Kündigungsgrund ein (vgl. AB 18). Die D____ AG wurde ebenfalls um Erteilung weiterer Auskünfte ersucht (vgl. AB 20). c) Mit Verfügung vom 5. April 2018 stellte die ÖAK die Beschwerdeführerin wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ab dem 1. März 2018 für 31 Tage in der Anspruchsberechtigung ein (AB 21).