Eine rückwirkende Ablehnung der Vermittlungsfähigkeit wegen fehlenden Nachweises der gewährleisteten Kinderbetreuung ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen (AVIG-Praxis ALE B225c). Angesichts dieser Regelung erscheint es fraglich, ob die Auszahlung des Taggeldes für den Monat Mai 2018 als offensichtlich falsch und somit einer rückwirkenden Korrektur zugänglich angesehen werden kann. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: Das Verfahren ist kostenlos. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Dr. A. Pfleiderer lic. iur. S. Dreyer Rechtsmittelbelehrung