Arbeitsbeginn 1. November 2018). Mit Eingabe vom 2. Oktober 2018 bestätigte sie, dass ihre Tochter seit dem 15. September 2018 von Frau F____ betreut werde. In der Eingabe wurde der von der Beschwerdeführerin und Frau F____ unterschriebene Einsatzplan angegeben. 2.5.2. Im Rahmen der Beurteilung der Rechtsmässigkeit der Rückforderung wäre somit unter anderem Folgendes zu bedenken: