__ GmbH abgeschlossenen Arbeitsvertrag (Beginn: 1. November 2018; 50%-Pensum) und einen Obhutsnachweis (betreffend die Betreuung der Tochter ab dem 15. September 2018) zukommen. c) Die Beschwerdegegnerin beantragt in der Folge mit Beschwerdeantwort vom 26. November 2018, es sei die Beschwerde teilweise gutzuheissen und die Vermittlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin ab dem 15. September 2018 mit einem anrechenbaren Arbeitsausfall von 50 % zu bejahen. d) Die Beschwerdeführerin hält mit Replik vom 25. Januar 2019 an ihrer Beschwerde fest.