Sie gab an, eine Stelle als Fachfrau Betreuung (20-70 %) zu suchen. Das Anmeldegespräch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) fand am 8. Mai 2018 statt (vgl. AB 12). Zum anschliessenden Erstgespräch vom 22. Mai 2018 nahm sie ihre Tochter mit. Sie räumte ein, momentan keine Möglichkeit für die Betreuung des Kindes zu haben. In der Folge wurde sie zur Einreichung des "Obhutsnachweises" bis Ende Mai 2018 aufgefordert (vgl. das Protokoll; AB 6). Am 2. Juni 2018 liess sie dem RAV offenbar einen "Obhutsnachweis" und eine Notiz zukommen, wonach sie ihr Kind zurzeit selber betreue (vgl. implizit S. 2 der Verfügung vom 12. Juni 2018; AB 8).