Die Höhe der Taggelder kann hier daher nicht überprüft werden. Hat die Beschwerdeführerin Zweifel über die korrekte Ermittlung der Höhe des versicherten Verdienstes, so kann sie sich einerseits gestützt auf Art. 27 ATSG bei der ÖAK über die Berechnung erkundigen und darum bitten, dass man ihr diese erklärt, andererseits eine Verfügung darüber verlangen. 4.19. Abschliessend ist anzumerken, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Zwischenverdienst keinen Nachteil erlitten hat. Vielmehr ermöglichte ihr erst dieser die Eröffnung einer weiteren Rahmenfrist aufgrund der Erfüllung der für einen neuen Anspruch erforderlichen Beitragszeiten.