8.2. Das Verfahren ist gemäss Art. 61 lit. a ATSG kostenlos. Demgemäss erkennt die Präsidentin des Sozialversicherungsgerichts: ://: In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 14. August 2018 dahingehend abgeändert, dass die Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf 16 Tage herabgesetzt wird. Das Verfahren ist kostenlos. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Zehnder MLaw K. Zimmermann Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art.