Er habe geglaubt, es handle sich um ein Beispiel, weshalb er sich anfänglich in den Gesprächen mit der Beraterin bei der [...] auch gar nicht an diese mündliche Zuweisung erinnert habe (vgl. Beschwerde, S. 2). Der Beschwerdeführer verweist darauf, dass er über keine Bildung verfüge und die letzten 17 Jahre im gleichen Betrieb als Tellerwäscher gearbeitet habe. Seine Deutschkenntnisse würden es ihm erlauben, einfache Arbeiten, vor allem handwerkliche Arbeit, zu vollziehen. Darüber hinaus könne er vor allem geschriebenes amtliches Deutsch ohne Unterstützung nicht verstehen.