Gemäss Einstellraster des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) liege die Einstellhöhe für eine zumutbare unbefristete Stelle bei 31 - 45 Tagen, weshalb eine Einstellung in der Höhe von 31 Tagen verfügt werde (vgl. AB 9). Die vom Beschwerdeführer dagegen mit Hilfe der [...] erhobene Einsprache (vgl. AB 10) wurde mit Einspracheentscheid vom 14. August 2018 abgewiesen (vgl. AB 11). 2. 2.1. Mit Beschwerde vom 6. September 2018 wird sinngemäss beantragt, es sei die Verfügung 21. Juni 2018 aufzuheben oder es seien die Einstelltage auf ein leichtes Verschulden zu reduzieren. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 1. November 2018 die Abweisung der Beschwerde.