1.1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer arbeitete seit 12. September 2001 beim [...] in [...] als Küchenhilfe (vgl. Arbeitsvertrag, Beschwerdeantwortbeilage/AB 2). Nachdem ihm diese Stelle infolge mehrerer Verwarnungen seitens der Arbeitgeberin mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist per 21. Januar 2018 gekündigt worden war (vgl. Kündigungsschreiben, AB 3), meldete er sich per 1. Februar 2018 zum ersten Mal zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung an (vgl. AB 1).