Am 10. November 2017 meldete sich der Beschwerdeführer wieder beim RAV an (Protokoll Anmeldegespräch, BA 20). c) Nachdem der Beschwerdeführer trotz Vorstellungsgesprächen und Schnuppertagen ohne Anstellung geblieben war, wurde im Beratungsgespräch vom 20. April 2018 eine vorübergehende Beschäftigung erwogen (vgl. Protokoll Beratungsgespräch, BA 22). Am 1. Juni 2018 erfolgte die Zuweisung zu einer vorübergehenden Beschäftigung bei der D____ GmbH (vgl. Zuweisung, BA 24). Am 6. Juni 2018 teilte der Beschwerdeführer dem RAV mit, dass er eine Teilzeitanstellung gefunden habe. Er wolle die Massnahme aber trotzdem absolvieren (vgl. Protokoll Beratungsgespräch, BA 25).