Die Parteien verzichten auf eine mündliche Verhandlung. In der Stellungnahme zum Kündigungsgrund (AB 14) gibt die Beschwerdeführerin an, dass unbezahlte Überstunden im Umfang von täglich 1-1.5 Stunden seit 7 Jahren sie zur Kündigung bewogen hätten. Der ehemalige Arbeitgeber (B____) führt im Rahmen der Stellungnahme vom 4. Juni 2018 zum Kündigungsgrund aus, aus seiner Sicht habe die Krankheit der Beschwerdeführerin zur Kündigung geführt (AB 16). Zudem schildert er, die Beschwerdeführerin habe vor der Kündigung nicht versucht, eine Klärung oder Änderung der Situation herbeizuführen (AB 16) und er habe erst bei der Kündigung von ihren Überstunden erfahren (AB 17).