1. 1.1. Die Beschwerdeführerin arbeitete seit dem 14. März 2011 in der Firma B____ als Hilfsservice-Angestellte in einem 50%-Pensum. Gemäss Arbeitsvertrag vom 24. Februar 2011 betrug die Kündigungsfrist drei Monate (Beschwerdeantwortbeilage [AB] 8). Am 31. Januar 2018 löste die Beschwerdeführerin das Arbeitsverhältnis per 1. Februar 2018 auf (AB 7). Da sie die dreimonatige Kündigungsfrist missachtete, beendete der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Folge ordnungsgemäss per 30. April 2018 (AB 10). Die Beschwerdeführerin meldete sich am 11. Mai 2018 zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung an (AB 13).