2.2. Der Beschwerdeführer verwehrt sich im Wesentlichen gegen den Vorwurf, er habe sich im Krankheitsfall nicht rechtzeitig abgemeldet. Es liege hauptsächlich an internen Abläufen auf Seiten der Arbeitgeberin, dass seine Krankmeldungen nicht rechtzeitig an die zuständige Stelle weitergeleitet worden seien. Seine Absenzen stünden auch im Zusammenhang mit der Situation am Arbeitsplatz, die er als Mobbing erlebt habe. Er sei vergeblich bestrebt gewesen, nach einer gemeinsamen Lösung für eine geringere Belastung seines Gesundheitszustandes zu suchen, was nun vom Arbeitgeber als „endlose Diskussion“ und „Unruhestiftung“ dargestellt werde.