Im Einspracheentscheid wird ausgeführt, die krankheitsbedingten Absenzen und mangelhaften Abmeldungen seien nur die Spitze des Eisberges gewesen. Für die Kündigung ausschlaggebend seien vor allem die Arbeitsverweigerung und die unendlichen Diskussionen mit Vorgesetzten gewesen (vgl. Vorakte 38).