I. Der Beschwerdeführer arbeitete ab dem 1. April 2015 mit einem Vollzeitpensum als festangestellter Chauffeur bei der C____ (nachfolgend: Arbeitgeberin), wo seine Aufgabe im Wesentlichen darin bestand, auf dem D____ Pakete auszuliefern. Zuvor war er über eine Personalverleihfirma als Temporärmitarbeiter in der gleichen Tätigkeit eingesetzt gewesen. Am 18. Oktober 2017 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis per 31. Januar 2018 und stellte den Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung frei (Vorakte 8). Infolge Krankheit des Beschwerdeführers verlängerte sich die Kündigungsfrist bis zum 31. Mai 2018 (Vorakten 9 - 11).