II. Am 26. Juli 2018 erhebt die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Sozial-versicherungsgericht Basel-Stadt und beantragt die Aufhebung des Einspracheentscheids vom 26. Juni 2018 und die Ausrichtung der Taggelder in der vollen Höhe. Die ÖAK, vertreten durch die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KASt), schliesst in ihrer Beschwerdeantwort vom 28. September 2018 auf Abweisung der Beschwerde. In der Replik vom 3. November 2018 hält die Beschwerdeführerin an ihren Rechtsbegehren fest. In der Duplik vom 8. November 2018 hält die KASt ihrerseits an ihrem Rechtsbegehren fest.