6.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG). Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 2. Juli 2018 dahingehend abgeändert, dass die Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf 20 Tage herabgesetzt wird. Das Verfahren ist kostenlos. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Der Präsident Die Gerichtsschreiberin Dr. G. Thomi MLaw K. Zimmermann Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art.