In diesen Fällen ist entsprechend der Höhe des Lohnausfalles auch das Verschulden abzustufen. So sieht das Einstellraster vor, dass bei einem Lohnausfall von bis zu einem Monat von einem leichten, bei einem Lohnausfall von bis zu zwei Monaten von einem mittelschweren und bei einem Lohnausfall von mehr als zwei Monaten von einem mittelschweren bis schweren Verschulden auszugehen ist.