Gegen die Anwendung dieser Ziffer spricht jedoch vorliegend der Umstand, dass damit nicht der Umgang mit einer Selbstkündigung aus medizinischen Gründen abgedeckt wird. 5.7.3. Weiter thematisiert Ziffer 1.G im Einstellraster die Fallkonstellation, dass die versicherte Person über ein Arztzeugnis verfügt und ihren Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigt, so dass sie auf ihren Lohnanspruch während der vertraglichen Kündigungsfrist gemäss Art. 324a OR verzichtet. In diesen Fällen ist entsprechend der Höhe des Lohnausfalles auch das Verschulden abzustufen.