5.7. 5.7.1. Bezüglich des Einstellrasters ist auszuführen, dass dieses in Bezug auf die vorliegend zu beurteilende Konstellation einer Selbstkündigung bei einer gesundheitlich angeschlagenen Person mit durchgemachter Burnout-Erkrankung und schwieriger privater und familiärer Situation (getrennt lebend, Betreuung einer Tochter) keine einschlägigen Vorgaben enthält. Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt lässt sich am ehesten mit den nachstehenden Situationen vergleichen: 5.7.2.