Es könne gesagt werden, dass es sich bei dem Mail eben nicht um eine Kündigung gehandelt habe, sondern um eine Ankündigung und diese erst durch die Handlungen und durch den Druck des Arbeitgebers zu einer Kündigung wurde. Daher könne nicht gesagt werden, dass der Beschwerdeführer gekündet habe, sondern vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass der Vorgesetzte bzw. die Personalverantwortliche das Mail rechtlich als ungenügende Kündigung ansahen, weshalb sie ihn zu einer weiteren Kündigung drängten (vgl. a.a.O.).