I. a) Der Beschwerdeführer ist Vater von zwei Kindern und lebt getrennt. Eine Tochter wohnt bei ihm (vgl. Lebenslauf, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1 S. 2). b) Ab 1. Juni 2017 arbeitete der Beschwerdeführer in der Gemeinde [...] als Mitarbeiter [...] in der [...]arbeit, zunächst mit einem 50 % Pensum und ab 1. August 2017 mit einem Pensum von 80 % (vgl. AB 2). Aufgrund von verschiedenen Problemen und Konflikten im Team und seiner eigenen Vorgeschichte mit einer durchgemachten Burnout-Erkrankung schrieb der Beschwerdeführer am 19. September 2017 an seinen Vorgesetzten eine E-Mail (vgl. AB 3) und bat ihn am 27. September 2017 um ein Gespräch.