Wie bereits erwähnt liegt der Zweck der Insolvenzentschädigung im Schutz der Lohnguthaben und der Sicherstellung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers im Konkursfall des Arbeitgebers. Sie ersetzt jedoch nicht alle infolge des Konkurses der Arbeitgeberin entstandenen Schäden der arbeitnehmenen Personen, sondern lediglich jene, die gesetzlich vorgesehen sind (vgl. E. 5.2.). 7. 7.1. Infolge der obigen Ausführungen ist die Beschwerde abzuweisen.