Dies wird von keiner der am vorliegenden Verfahren beteiligten Parteien bestritten und das Gericht erkennt keine Hinweise, die zu einer anderslautenden Annahme führen würden. Damit sind der Arbeitsvertrag vom 4. Januar 2016 und der erwähnte LMV vorliegend als Grundlagen des Arbeitsverhältnisses zu beachten und es ist von einem Ende des Arbeitsverhältnisses am 30. September 2016 auszugehen.