Es wurden ein Pensum von 100% und eine monatliche Entlöhnung von CHF 5‘500.-- brutto sowie ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn (pro rata temporis) vereinbart. Der Arbeitsvertrag verweist in verschiedener Hinsicht auf den Landesmantelvertrag (LMV) für das schweizerische Bauhauptgewerbe (abrufbar unter: http://www.baumeister.ch/de/unternehmensfuehrung/gesamtarbeitsvertraege-gav/landesmantelvertrag-lmv; zuletzt eingesehen am 14. November 2018). Dies gilt insbesondere für die Arbeitszeit, die Überstunden und die Ferien.