2.3. Am 17. September 2018 findet die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Beschwerdeführers sowie eines Vertreters der Beschwerdegegnerin statt. Der Beschwerdeführer bringt anlässlich derselben vor, er wolle rund CHF 19‘000.-- von der Beschwerdegegnerin. Diese habe ihm bisher nur CHF 7‘000.-- ausbezahlt. 2.4. Mit einem Schreiben vom 28. September 2018 reicht die Beschwerdegegnerin weitere Unterlagen ein, die sie seit der Hauptverhandlung vom Beschwerdeführer erhalten hat. Zugleich hält sie fest, dass sie diese für irrelevant halte. 3.