1.2. Am 30. November 2016 reichte der Beschwerdeführer aufgrund von Streitigkeiten mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin bei der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts Basel-Stadt ein Schlichtungsgesuch ein. Aufgrund des Nichterscheinens der Gegenpartei an der Schlichtungsverhandlung, stellte das Zivilgericht dem Beschwerdeführer am 12. Januar 2017 eine Klagebewilligung aus (AB 9). Mit Klage beim Zivilgericht Basel-Stadt vom 25. Januar 2017 beantragte der Beschwerdeführer, die C___