I. Die 1964 geborene Beschwerdeführerin ist gelernte Migrationsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis (Beschwerdeantwortbeilage [BA] 4). Ihre letzte Arbeitsstelle im C____ hat sie aus gesundheitlichen Gründen per Ende Januar 2018 gekündigt (BA 6). In der Folge meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Arbeitslosenversicherung zum Leistungsbezug an, wobei die fünfte Rahmenfrist per 1. Februar 2018 eröffnet wurde (BA 8). Aus dem Beratungsprotokoll ist ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin voll vermittlungsfähig ist und neu eine Stelle ohne Nachtschichten sucht (BA 8).