Ebenfalls mit Schreiben vom 19. November 2018 äussert sich der Beschwerdeführer zu den Fragen der Instruktionsrichterin gemäss der Verfügung vom 13. September 2018. e) Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Duplik vom 20. Dezember 2018 weiterhin auf Abweisung der Beschwerde. III. Am 18. Februar 2019 findet die Beratung der Sache durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt. Entscheidungsgründe